Markenbeschwerdeverfahren – „RCQT (Wort-Bild-Marke)“ – zur Sittenwidrigkeit einer Markenanmeldung: die von fortschreitender Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägte maßgebliche Auffassung der Verbraucher betrifft nicht politisch diffamierende, rassistische oder frauenverachtende Äußerungen hier: islamfeindliche Botschaft – es ist dem Eindruck entgegenzuwirken, Marken mit anstößigem Inhalt könnten staatlichen Schutz erfahren – zur gesellschaftlichen Wertvorstellung des deutschen Publikums – zur Beurteilung der Verkehrsauffassung – keine Berücksichtigung der Mehrheit im rechnerischen Sinn bei wenig bekannten anstößigen Begriffen
Markenbeschwerdeverfahren – „Äskulapnatter, die sich um die Mittelachse einer Waage mit zwei Waagschalen wie um einen Äskulapstab windet (Bildmarke)“ – werbeüblicher Sachhinweis – keine Unterscheidungskraft