Markenbeschwerdeverfahren – „IXI (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – „X (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – „N (Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – „ROCCO MILES/MILES“ – Orientierung am Gesamtnamen führt zu erheblichen Problemen bei der Durchsetzung von Rechten aus sog. Namensmarken – keine selbständig kollisionsbegründende Stellung des Namensbestandteils „MILES“ – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen – Zulassung der Rechtsbeschwerde