Markenbeschwerdeverfahren – “naturgetreue Abbildung einer Schusswaffe (dreidimensionale Warenformmarke)” – Ausschlussgrund der waren- bzw. technisch bedingten Form – keine Unterscheidungskraft – zur Verkehrsdurchsetzung
Markenbeschwerdeverfahren – “PEROTEX/PEROX” – zur rechtserhaltenden Benutzung – keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und –ähnlichkeit – keine klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr