Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Goldhase in neutraler Aufmachung (dreidimensionale Marke)” – Warenform setzt bestimmte technische Maßnahmen voraus, ist aber nicht zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich – keine Unterscheidungskraft – Verkehrsdurchsetzung erfordert keinen nahezu einhelligen Durchsetzungsgrad – zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung – bei saisonal vertriebener Warenform ist eine Verkehrsbefragung geeignet, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Saisongeschäft durchgeführt wurde – Anmeldung einer Warenform, die von verschiedenen Mitbewerbern ähnlich oder identisch benutzt wird, erfolgt nicht ohne weiteres bösgläubig – Wettbewerbern verbleiben ausreichende weitere Möglichkeiten der Warengestaltung – Ausschließlichkeitsrecht schränkt Mitbewerber nicht unzumutbar ein