Markenbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – „BUX BURGER“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – neuer Löschungsgrund der bösgläubigen Anmeldung dar, der zuvor im amtlichen Formular nicht als Löschungsgrund angekreuzt war – fehlende Sachdienlichkeit der Mitbehandlung dieses Löschungsgrundes
Markenbeschwerdeverfahren – „i-Twin/B TWIN (Unions-Wort-Bildmarke) /B‘TWIN (IR-Marke)“ – Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens
Markenbeschwerdeverfahren – „ZEISING GERMANY (Wort-Bild-Marke)/ZEISS (Wort-Bild-Marke)/Zeiss“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – teilweise unmittelbare Verwechslungsgefahr – kein Bekanntheitsschutz