Markenbeschwerdeverfahren – „HANSEATEX/Hanseata (Unternehmenskennzeichen)“ – zum Unternehmenskennzeichen – Firmenschlagwort – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – zur Kennzeichnungskraft – zur Branchennähe – keine hinreichende Zeichenähnlichkeit – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne