Markenbeschwerdeverfahren – „YAYALOVE/YAYA (Unionsmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Verwechslungsgefahr mit weiteren Sinne
Verletzung eines Unternehmenskennzeichens im Internet: Schutzfähigkeit eines Firmenbestandteils als Firmenschlagwort; Zeichenbenutzung durch den Betreiber einer plattforminternen Suchmaschine; Verwendung eines Unternehmenskennzeichens als Schlüsselwort für die Anzeige automatischer Suchwortergänzungen – goFit