Markenbeschwerdeverfahren – “N 46°N 46 DEGRÉS NORD (Wort-Bild-Marke)/66°N (IR-Bildmarke)” – zur Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – “Verfahren zur Erhöhung der Fahrstabilität eines Fahrzeugs” – Bestimmung von geeigneten Bremswerten für einzelne Räder – fachgemäße Überlegungen des Fachmanns – Zuordnung zu seinem selbstverständlichen Handeln