(Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und unlautere Mittel i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO – Definition der “arglistigen Täuschung” – Abweichende rechtliche Würdigung hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung einer Einzahlung in eine Direktversicherung)
Wettbewerbsverstoß durch unterbliebene Energieverbrauchskennzeichnung bei der Bewerbung eines Neufahrzeugs: Auslegung des Begriffs “neue Personenkraftwagen” – Neue Personenkraftwagen II