Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit – Vertriebsleiter in einer Familiengesellschaft mit freier Hand in der Führung der Geschicke der GmbH – Familiengesellschaft – fehlende Rechtsmacht – keine Heranziehung der für das Arbeitsförderungsrecht entwickelten „Kopf und Seele“-Rechtsprechung bei der Statusbeurteilung
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Auszubildende – behinderter Mensch – Bezug von Ausbildungsgeld – Zuschuss zu den ungedeckten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung – fiktive Bedarfsberechnung – keine Berücksichtigung des Mehrbedarfs gem § 21 Abs 4 SGB 2 – kein Abzug von Erwerbstätigenpauschale oder Erwerbstätigenfreibetrags vom Ausbildungsgeld – Verfassungsmäßigkeit – Beschränkung des Streitgegenstandes – Einbeziehung neuer Verwaltungsakt)