(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung – Zufluss von Überbrückungsgeld nach Haftentlassung vor Antragstellung – Rückwirkung des Antrags auf den Ersten des Monats – Berücksichtigung der Zweckbestimmung des § 51 Abs 1 StVollzG)
Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Zinsanteile in Kaufpreisraten bei Grundstücksverkäufen – Verzinsung von auf dem Erbrecht beruhenden Kapitalforderungen – Keine grundsätzliche Bedeutung
(Kindergeld – Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO – Entscheidung des FG über Kindergeldansprüche für einen nach dem Monat der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung liegenden Zeitraum – Einheitliche Entscheidung über zulässige Revision und unzulässige Anschlussrevision)