(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Überprüfungsantrag – Asylbewerberleistung – Beschränkung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr – analoge Anwendung des § 116a SGB 12)
Zur Berücksichtigung einer geplanten Rechtsänderung bei der Ermessensausübung; zum Nachschieben von Ermessenserwägungen; neue Ermessenserwägungen für Verwaltungsakte mit Dauerwirkung
Zur Berücksichtigung einer geplanten Rechtsänderung bei der Ermessensausübung; zum Nachschieben von Ermessenserwägungen; neue Ermessenserwägungen für Verwaltungsakte mit Dauerwirkung