Rücküberstellungshaftsache: Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft bei Verlegung in ein Krankenhaus aufgrund ärztlicher Überweisung
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch gerichtliche Entscheidung ohne Abwarten einer angekündigten Begründung des Rechtsschutzbegehrens – Zuwartefrist von einem Monat vorliegend angemessen – “Monatsmitte” hinreichend bestimmt
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 – Kindergeld; Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und der berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung))