Zurechnung als “eigene” Wohnung verlangt nicht das Vorliegen einer gesicherten Rechtsposition im Sinne einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis an der Wohnung
Kein unionsrechtlicher Haftungsanspruch bei Diskriminierung wegen an das Lebensalter anknüpfender Besoldung vor einschlägiger Rechtsprechung durch den EuGH