Markenbeschwerdeverfahren – „Eure – I (Wort-Bild-Marke)/EURO I (Wort-Bild-Marke)“ – Waren- und Dienstleistungsidentität sowie hochgradige -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung