Strafverfahren: Formerfordernis der Revisionsrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags; Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiztatsache als Ablehnungsgrund
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „POST“ – zur Ablehnung von Richtern eines Senats wegen Besorgnis der Befangenheit: kein Vorliegen einer verfahrensfehlerhaften Verlängerung der Verfahrensdauer – Ladung einer Gutachterin, die zuvor im Auftrag der Markeninhaberin ein Gutachten erstellt hat, als sachverständige Zeugin, stellt keinen objektiv vernünftigen Grund für eine Befangenheit dar – kein Erwecken eines täuschenden Eindrucks