Europarecht

Subventionsrecht, Corona-Pflegebonus, Ambulanter Betreuungsdienst, Zweistufige Prüfung, Begünstigungsfähige Einrichtung (hier verneint), Gleichbehandlung

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IT- und Medienrecht

Feststellung der Verantwortlichkeit für Veröffentlichung von vertraulichen Informationen aus einem parlamentarischen Kontrollgremium

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Verwaltungsrecht

Subventionsrecht, Corona-Pflegebonus, Zuwendungsvoraussetzungen, Verletzung des Gleichheitssatzes (verneint), Sachgerechte Abgrenzung des begünstigten Personenkreises, Ambulante Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

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Verwaltungsrecht

Zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks

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Arbeitsrecht

Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) bei unzureichender Begründung gem §§ 23 Abs 1 S 2, 96a Abs 2 BVerfGG – hier: “Bündnis der Generationen – Rentner und Familie” – mangelnder Nachweis zu Kriterien der Parteieigenschaft (§ 2 PartG): geringe Mitgliederzahl (zwölf Personen), unzureichendes tatsächliches Hervortreten in der Öffentlichkeit, unzureichende Darlegungen zu Umfang und Festigkeit der Organisation

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Europarecht

Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) – hier: Vereinigung “Die Natürlichen e.V.” – Zweifel an Parteieigenschaft wegen Verfolgung wirtschaftlicher Ziele – jedenfalls keine hinreichende Ernsthaftigkeit der politischen Zielsetzung iSd § 2 Abs 1 S 1 PartG

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Strafrecht

Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) bei unzureichender Begründung gem §§ 23 Abs 1 S 2, 96a Abs 2 BVerfGG – hier: “Allianz Zukunft” – mangelnder Nachweis zu Kriterien der Parteieigenschaft (§ 2 PartG): geringe Mitgliederzahl (fünf Personen), unzureichendes tatsächliches Hervortreten in der Öffentlichkeit, unzureichende Darlegungen zu Umfang und Festigkeit der Organisation

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Arbeitsrecht

Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) bei unzureichender Begründung gem §§ 23 Abs 1 S 2, 96a Abs 2 BVerfGG – hier: “Bündnis der Generationen – Rentner und Familie” – mangelnder Nachweis zu Kriterien der Parteieigenschaft (§ 2 PartG): geringe Mitgliederzahl (zwölf Personen), unzureichendes tatsächliches Hervortreten in der Öffentlichkeit, unzureichende Darlegungen zu Umfang und Festigkeit der Organisation

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