(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7.6.2011 VII R 36/10 – Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde – Erkennbarkeit eines aktiven Irrtums der Zollbehörde – Keine Pflicht des Zollschuldners zur Kenntnis von Verwaltungsvorschriften – Zollwertrechtliche Behandlung von Umschließungen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7.6.2011 VII R 36/10 – Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde – Erkennbarkeit eines aktiven Irrtums der Zollbehörde – Keine Pflicht des Zollschuldners zur Kenntnis von Verwaltungsvorschriften – Zollwertrechtliche Behandlung von Umschließungen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7.6.2011 VII R 36/10 – Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde – Erkennbarkeit eines aktiven Irrtums der Zollbehörde – Keine Pflicht des Zollschuldners zur Kenntnis von Verwaltungsvorschriften – Zollwertrechtliche Behandlung von Umschließungen)
(Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig? – Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte bei ausländischer juristischer Person – Änderung des Gesellschafterbestands i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG – Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG)