Zur Streitwertfestsetzung bzgl. eines Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO im Bereich des Infektionsschutzgesetzes – Unterschied zwischen einer Rechtsgemeinschaft und Interessengemeinschaft
Wohnungseigentum: Erforderlichkeit einer einheitlichen Jahresabrechnung für eine Mehrhausanlage mit nach der Gemeinschaftsordnung in eigener Zuständigkeit über die Lasten und Kosten entscheidenden Untergemeinschaften; zwingendes Erfordernis eines Beschlusses der Gesamtgemeinschaft über die Gesamtabrechnung und die Instandhaltungsrücklage; Befugnis der Untergemeinschaften zur eigenständigen Beschlussfassung über Teile der einheitlichen Jahresabrechnung
Wohnungseigentum: Erforderlichkeit einer einheitlichen Jahresabrechnung für eine Mehrhausanlage mit nach der Gemeinschaftsordnung in eigener Zuständigkeit über die Lasten und Kosten entscheidenden Untergemeinschaften; zwingendes Erfordernis eines Beschlusses der Gesamtgemeinschaft über die Gesamtabrechnung und die Instandhaltungsrücklage; Befugnis der Untergemeinschaften zur eigenständigen Beschlussfassung über Teile der einheitlichen Jahresabrechnung