Europarecht

Dublin-Verfahren, Slowakische Republik, Unzulässigkeitsentscheidung rechtmäßig, kein Verstoß gegen Art. 3 EMRK, Art. 4 GRCh in der Slowakischen, Republik, auch nicht unter Berücksichtigung des Flüchtlingszustroms aus der Ukraine, Abschiebungsanordnung rechtswidrig, da wegen fehlender Aufnahmebereitschaft der Slowakischen, Republik nicht i.S.d. § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG feststeht, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann, infolgedessen Rechtswidrigkeit auch des Einreise- und Aufenthaltsverbotes

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Verwaltungsrecht

Aserbaidschanischer Asylkläger, Mutter armenischer Volkszugehörigkeit,, Widerruf der Flüchtlingsanerkennung wegen Jugendstrafe,, Gleichsetzen von, Prüfungsumfang des Gerichts bei Widerrufsbescheiden,, Widerrufsentscheidung des Bundesamtes im Ermessen nach bereits sachlich geprüftem und verneintem Widerruf und förmlicher Mitteilung an die Ausländerbehörde (Negativmitteilung),, Ersetzen des dem Bundesamt eingeräumten Ermessens seitens des Gerichts unzulässig.

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Verwaltungsrecht

Hauptsacheerledigung, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Rechtskraft der Hauptsache

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Bankrecht

Berufung, AGB, Wirksamkeit, Zahlung, Anlageentscheidung, Vertrag, Verbraucher, Ablauf, Vereinbarung, Zinsen, Zeitpunkt, Anlage, Klage, Vertragsauslegung, konkrete Ausgestaltung

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Verwaltungsrecht

Anfechtungsklage gegen Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 AsylG, Keine Erledigung durch Überstellung, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Freiwillige Ausreise in das Herkunftsland nach Überstellung

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Familienrecht

Kindesmutter, Beschwerde, Jugendamt, Akteneinsicht, Kind, Auflagen, Kindeswohl, Anordnung, Verfahren, Betreuung, Trunkenheitsfahrt, FamFG, Attest, Beschwerdeverfahren, einstweiligen Anordnung, elterlichen Sorge, sorgeberechtigte Mutter

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Verwaltungsrecht

Anfechtungsklagen gegen eine erneute Androhung der Ersatzvornahme, gegen einen Leistungsbescheid zur Geltendmachung der Kosten für eine vorangegangene Ersatzvornahme sowie gegen die Anordnung der behördlichen Versiegelung eines im Wege der Ersatzvornahme errichteten Bauzaunes, Keine Erledigung der (erneuten) Androhung der Ersatzvornahme durch deren Vollzug, weil sie zusammen mit dem unanfechtbaren oder jedenfalls vollziehbaren Verwaltungsakt und dem nachfolgenden Leistungsbescheid die Rechtsgrundlage für die Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme bildet. Diese Titelfunktion dauert an., Anordnung zur Errichtung eines Bauzaunes um eine offenliegende Güllegrube nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO zur Gefahrenabwehr als Dauerverwaltungsakt, Das Vereinbaren von Pauschalpreisen ist im Rahmen einer Ersatzvornahme zulässig (Anschluss an VG Würzburg, U.v. 18.10.2016 – W 4 K 15.620 – juris Rn. 22 m.w.N.), Die Anordnung der behördlichen Versiegelung eines im Wege der Ersatzvornahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr errichteten Bauzaunes kann auf Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO gestützt werden, Prüfung der behördlichen Ermessensausübung im Rahmen des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO (Versiegelungsanordnung)

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