(Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege – häusliche Pflege – andere Leistung – Beschäftigung einer besonderen Pflegekraft – Vorhaltung eines Assistenzzimmers als Rückzugsmöglichkeit – Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten – sozialgerichtliches Verfahren – abtrennbarer Streitgegenstand – kein Verweis auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB 11 – Privilegierung des Arbeitgebermodells)
(Sozialhilfe – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Anmietung einer möblierten Wohnung – keine abweichende Festlegung des Regelbedarfs unter Abzug einer Möblierungspauschale – sozialgerichtliches Verfahren – Streitgegenstand – Zulässigkeit eines Teilvergleichs über Berechnungselemente – Rechtsschutzbedürfnis für Leistungsklage auch bei Klage gegen Aufhebung nach § 48 SGB 10 – effektiver Rechtsschutz)