Rücknahme einer Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten, Betrieb, in dem die Verabreichung von Speisen und Getränken eine untergeordnete Rolle spielt, Vollgaststätte (verneint), Beherbergungsbetrieb (verneint), Prostitutionsgewerbe, Stundenhotel, Koberraum
Rücknahme einer Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten, Betrieb, in dem die Verabreichung von Speisen und Getränken eine untergeordnete Rolle spielt, Vollgaststätte (verneint), Beherbergungsbetrieb (verneint), Prostitutionsgewerbe, Stundenhotel, Koberraum
unzulässige Klage, da Widerspruch verfristet, kein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung bzw. fehlerhafter Hinweise der Behörde, kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens, kein Anspruch auf weitere Beihilfe für ein (Komfort-) Zweibettzimmer, wenn die Unterbringung in einem Zweibettzimmer in der Klinik bereits Gegenstand der allgemeinen Krankenhausleistungen ist
unzulässige Klage, da Widerspruch verfristet, kein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung bzw. fehlerhafter Hinweise der Behörde, kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens, kein Anspruch auf weitere Beihilfe für ein (Komfort-) Zweibettzimmer, wenn die Unterbringung in einem Zweibettzimmer in der Klinik bereits Gegenstand der allgemeinen Krankenhausleistungen ist
Zweckentfremdung (Bayern), Co-Living als gewerbliche Zimmervermietung mit vollständiger Ausstattung und Gemeinschaftseinrichtung ist keine Wohnungsvermietung