§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019 – Pflicht zur Neuregelung bis 31.07.2022
Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: Wegfall des Anspruchs bei Ausübung des Widerrufsrechts durch den Versicherungsnehmer; Nachbearbeitungspflicht des Versicherers bei Antrag des Versicherungsnehmers auf Beitragsfreistellung der Lebensversicherung
§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019 – Pflicht zur Neuregelung bis 31.07.2022
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Befugnis eines Gesellschafters zur Inanspruchnahme des Schuldners einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen auf Leistung an die Gesellschaft; Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei nicht fristgerechter Abrechnung des Vermieters
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Befugnis eines Gesellschafters zur Inanspruchnahme des Schuldners einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen auf Leistung an die Gesellschaft; Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei nicht fristgerechter Abrechnung des Vermieters