Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung und zwischenzeitlicher Eröffnung des Insolvenzvermögens über das Vermögen des Beklagten
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.07.2018 IV R 14/16 – Berücksichtigung von Darlehenszinsen im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG)
Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Kapitalanlageentscheidung: Verwendung des Prospektes als Arbeitsgrundlage durch den Anlagevermittler; Haftung wegen der Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens durch einen Vertreter, Dritten oder Sachwalter in einem solchen Fall