Beginn der Verjährungsfrist für deliktsrechtliche Ansprüche: Grob fahrlässige Unkenntnis von Behörden mit arbeitsteiliger Organisation in Form von Leistungs- und Regressabteilung
Erfüllung eines Dienstverhältnisses des Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter: Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung gegen die Entgeltforderung; Erbringung der Dienstleistung unter Begründung von Masseschulden