Patentbeschwerdeverfahren – “Virtuelle Arbeitspunktbestimmung” – zum Übersetzungserfordernis: teilweise fremdsprachige Anmeldung – Zuerkennung des Anmeldetages ist durch deutschsprachigen Teil der Unterlagen erfüllt – keine Einreichung einer Übersetzung innerhalb von drei Monaten – kein Eintreten der Rechtsfolge: Anmeldung gilt als nicht erfolgt – keine Befreiung von der Pflicht zur Vorlage einer deutschen Übersetzungen für die fremdsprachigen Teile der Anmeldung – Sprache vor dem DPMA ist Deutsch: hieraus folgt eine Übersetzungspflicht
Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen RF – Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht – GdB von weniger als 80 – psychische Störung – Nicht-Teilnehmen-Können an öffentlichen Veranstaltungen – Härtefall