Anspruch auf wegemäßige Erschließung eines Grundstücks in Bayern (Baugenehmigung auf Grundlage der „Königlichen Verordnung, die Bauordnung betreffend“ vom 17.2.1901)
Anspruch auf wegemäßige Erschließung eines Grundstücks in Bayern (Baugenehmigung auf Grundlage der „Königlichen Verordnung, die Bauordnung betreffend“ vom 17.2.1901)
kein Anliegen an historischer Straße, Anlagenbildung, natürliche Betrachtung, Gartenmauer auf Grundstück und Pfosten als Durchfahrtshindernis auf Straße hindern Beitragspflicht nicht
Beschwerde (einstweiliger Rechtsschutz), vorläufige Einstellung von Straßenbaumaßnahmen (Verlegung und barrierefreier Ausbau einer Bushaltestelle), öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch