Patentbeschwerdeverfahren – „Vorrichtung zur Kommunikation mit einem DRAM“ – vorher ergangene Zurückverweisung des Verfahrens durch das BPatG – Feststellung durch BPatG, dass die Erfindung für den Fachmann ausführbar offenbart ist – Prüfungsstelle weist Anmeldung mangels Ausführbarkeit der Erfindung zurück – Verstoß gegen Bindungswirkung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal an Teilnehmerstationen eines Telekommunikationsnetzes und Teilnehmerstation (europäisches Patent)“ – zur Auslegung des Gegenstands eines Patentanspruchs