Rechtsbeschwerde in einer Ehesache: Anforderungen an die Begründung bei Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Verneinung einer Beschwer iSd § 116 StVollzG bei Verpflichtungsantrag und bloßer Verurteilung zu Neubescheidung – vorliegend jedoch iE keine Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde, da angegriffene Entscheidung zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde auf selbständig tragende, unbedenkliche Alternativbegründung gestützt wurde