(Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei Versäumung der für Beamte geltenden Einwilligungsfrist für die unmittelbare Zulageberechtigung – Verfassungsmäßigkeit – “Höhere Gewalt” i.S. des § 110 Abs. 3 AO – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtümern über Verfahrensrecht)