Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte – Durchführung von Lehrveranstaltungen – Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich
(§ 47 Nr 5 TVöD BT-V als abschließende Vergütungsregelung – kein Anspruch auf Zahlung eines Taucherzuschlags nach TV-Taucherzuschläge während der Ausbildung zum geprüften Taucher)