Nichtannahmebeschluss: Abschließende Entscheidung des BGH über markenrechtliche Rechtsbeschwerde anstelle einer Zurückverweisung gem § 89 Abs 4 MarkenG mit Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) vereinbar – zudem keine willkürliche Anmaßung von Kompetenzen der Tatsacheninstanz hinsichtlich der Bewertung demoskopischer Gutachten
(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags – Störung anderer Teilnehmer auf Veranstaltungen – keine Berücksichtigung von Empfindlichkeiten der Öffentlichkeit – Ungleichbehandlung von blinden oder hörgeschädigten Menschen gegenüber schwerbehinderten Menschen mit Mindest-GdB von 80 – Unmöglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen – Verfassungsrecht – indiziengestützte Typisierung – Zulässigkeit von strengeren zweckbestimmten Anforderungen in Generalklausel sozialgerichtliches Verfahren – keine Umgehung von § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG)
Ermessensfehlerhaftigkeit des Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung des Beklagten mit Anspruch auf Mängelbeseitigungskosten gegen den Kaufpreisanspruch des Klägers
Patentbeschwerdeverfahren – zur Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten – Briefkasten ist wegen Überfüllung zur sicheren Aufnahme von Schriftstücken ungeeignet – unwirksame Ersatzzustellung