Nichtannahmebeschluss: Übergehen von Parteivortrag (hier: durch Kostenentscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist) begründe keine Grundrechtsverletzung, wenn auch eine Berücksichtigung jenes Vorbringens nicht zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte
Teileigentümergemeinschaft: Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken in einem ausschließlich beruflichen und gewerblichen Zwecken dienenden Gebäude; Einwand des Anspruchs auf Anpassung der Gemeinschaftsordnung gegen Klage auf Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung