Markenbeschwerdeverfahren – „WAXLIGHT“ – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt – für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast – eine dem Unterschriftserfordernis entsprechende fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift wird unterstellt – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „WAXLITE“ – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt – für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast – eine fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift einschließlich der Einzugsermächtigung wird unterstellt – keine Unterscheidungskraft
Anwaltliches Berufsrecht: Erlöschen der Postulationsfähigkeit beim Zulassungswiderruf; Wirksamkeit der Berufungseinlegung vor Bestandskraft der Widerrufsentscheidung mangels gerichtlicher Zurückweisung
Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung als Prospektfehler; Geltendmachung von abzuziehenden erhaltenen Ausschüttungen durch Zwischenfeststellungswiderklage
Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Gerichtlicher Hinweis an erstinstanzlich obsiegende Partei bei abweichender Ansicht in einem entscheidungserheblichen Punkt
Demnächstige Zustellung der Klage: Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses mehr als 2 Wochen nach der unmittelbar vor den Osterfeiertagen zugegangenen Kostenanforderung