Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen bzgl der Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes sowie des UN-Flüchtlingspakts durch die Bundeskanzlerin – Fehlen der Beschwerdebefugnis sowie kein Bedürfnis für vorbeugenden Rechtsschutz mangels unmittelbarer Rechtswirkung beider Pakte
(Kassenärztliche Vereinigung – Abrechnungsprüfung – Rechtsgrundlage für sachlich-rechnerische Richtigstellung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids nach Ablauf der Ausschlussfrist und bei Vorliegen von Vertrauensausschlusstatbeständen – keine Ermessensausübung bei Entscheidung über Rücknahme eines rechtswidrigen Honorarbescheids – Heilung eines Anhörungsmangels im Widerspruchsverfahren – nachfolgende Kostenentscheidung des Gerichts – Anwendung von § 63 Abs 1 S 2 SGB 10 – keine notwendige Beiladung des Krankenhausträgers bei Rückforderung bereits gezahlten Honorars an ermächtigten Krankenhausarzt im Wege einer nachgehenden Richtigstellung)