Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Versagung der Berufungszulassung im Verwaltungsprozess (hier: zur Frage der Anwendung des 20 %-Zuschlags im Rahmen der Beamtenbesoldung ab dem dritten Kind gem der Vollstreckungsanordnung in BVerfGE 99, 300 ) – Gegenstandswertfestsetzung
Vertragsärztliche Versorgung – Berufsausübungsgemeinschaft – Ermittlung des Zuschlags zum Regelleistungsvolumen in den Jahren 2009 und 2010 – Ermächtigung eines Praxispartners zur gerichtlichen Geltendmachung von Honorarforderungen der Gemeinschaft bzw Gesellschaft im eigenen Namen