Soziale Pflegeversicherung – finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (hier: Reparatur und Wartung eines Treppenlifts) – Vorrang gegenüber zweckgleichen Leistungen der Eingliederungshilfe – Ausschöpfung bis zum gesetzlichen Höchstbetrag – neuer Zuschuss kann gewährt werden, wenn die Instandsetzung einer Ersatz- bzw Erstanschaffung gleichkommt