Verwaltungsrecht

Einstweilige Regelungsanordnung wegen Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, wenn in der Hauptsache die Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf beantragt wird., Eine Zusicherung muss von der objektiv zuständigen Behörde abgegeben werden und einen Rechtsbindungswillen erkennen lassen.

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Europarecht

Gerichtsbescheid, nigerianisches Kleinstkind, Abschiebungsanordnung nach Italien, Mutter anerkannte Schutzberechtigte in Italien, vulnerabler Personenkreis, Bezugnahme auf Beschluss im Sofortverfahren

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Strafrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Verbots unmenschlicher bzw erniedrigender Strafe oder Behandlung (Art 4 EUGrdRCh) durch Gestattung der Auslieferung ohne hinreichende Prüfung der Haftbedingungen im Zielstaat

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Staats- und Verfassungsrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren verletzt Anspruch des Betroffenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) – hier: Auslieferung an die Russische Föderation – unzureichende Prüfung einer Gefahr politischer Verfolgung sowie unmenschlicher Haftbedingungen – Gegenstandswertfestsetzung

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Verwaltungsrecht

Nigeria, Ablehnung der Asylanträge als unzulässig bestandskräftig geworden, Gewährung internationalen Schutzes in Griechenland, Maßstab für die Feststellung der ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, Lebensbedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in Griechenland, Unzumutbare Lebensbedingungen bejaht aufgrund Zugehörigkeit zu einer vulnerablen Gruppe, da besondere Schutzbedürftigkeit von Familie mit zwei Kleinkindern, Erfordernis einer konkret-individuellen Zusicherung Griechenlands zur Unterbringung für Vulnerable, Fehlende Zusicherung im konkreten Fall

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Verwaltungsrecht

Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig, Überstellung nach Italien (Dublin III);, keine hinreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob derzeit Familien mit minderjährigen Kindern ohne individuelle Zusicherung der italienischen Behörden im Dublin-Verfahren nach Italien überstellt werden können.

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