Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Sikh mit russischer und afghanischer Staatsangehörigkeit an die Russische Föderation zur Strafverfolgung – Zusicherung der Wahrung völkerrechtlicher Mindeststandards, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze sowie konsularischer Kontrollmöglichkeit im ersuchenden Staat – zudem keine Verkennung von Art 16a GG