Revision in Strafsachen: Revisionrüge der Verhandlung vor einem unzuständigen Gericht trotz einer Verständigung über das Verfahrensergebnis; beachtlicher Rechtsfehler bei Verkennung der Zuständigkeit der Staatsschutzkammer; Sonderzuständigkeit bei Zusammentreffen weiterer Straftaten mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung und Betäubungsmitteldelikten
(Erhebung von Lotteriesteuer auf sog. Absprunggewinne und Lagerlosgewinne – Kenntnisse anderer Behörden bei § 173 AO ohne Bedeutung – Anwendbarkeit des § 127 AO bei Abweichung von Zuständigkeitsvereinbarung – Bemessung der Lotteriesteuer – Berücksichtigung von von der Steuerfahndung ermittelten Tatsachen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil II R 47/09 vom 08.09.2011 – Erhebung von Lotteriesteuer auf sog. Absprunggewinne – Anwendbarkeit des § 127 AO bei Abweichung von Zuständigkeitsvereinbarung – Bemessung der Lotteriesteuer)
(Honorarverträge im Ersatzkassenbereich – Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes als Aufsichtsbehörde – Beanstandungsrecht erstreckt sich auch auf vertragsersetzenden Schiedsspruch eines Landesschiedsamts – sozialgerichtliches Verfahren – Berufungsgericht – Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters – Befangenheit – Verfahrensmangel – absoluter Revisionsgrund – Beachtung nur auf Antrag eines Beteiligten – Kassenärztliche Vereinigung – Zulässigkeit einer Aufsichtsklage – keine Unvereinbarkeit mit Kompetenzordnung der Art 83ff GG)