(Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der Rechtsmittelzuständigkeit bei fälschlicher Behandlung einer Sache als “Wohnungseigentumssache”)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 verletzt bei fehlender örtlicher Zuständigkeit der antragstellenden Behörde den Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG – vollständige Übernahme eines Verwaltungsverfahrens überschreitet Grenzen der Amtshilfe
(Kein Wechsel der Zuständigkeit für den Erlass eines Abrechnungsbescheids durch Wohnsitzwechsel des Steuerpflichtigen – Gegenstand eines Abrechnungsbescheids – Gutglaubensschutz nach § 82 InsO)