(Gesetzliche Unfallversicherung – Rechtmäßigkeit einer Überweisung gem § 136 Abs 1 S 4 SGB 7 an den sachlich zuständigen Unfallversicherungsträger – Verwaltungsakt mit Dauerwirkung – rechtlich selbständiger Unternehmensbestandteil – Hauptunternehmen – Grundsatz der Unternehmeridentität – Neufassung des § 131 SGB 7 zum 11.8.2010: „die demselben Rechtsträger angehören“ – Zuckerwarenproduktion – BG Rohstoffe und chemische Industrie – BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe – rechtliche Überprüfung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung: Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung beim LSG)