Freiheitsentziehungsverfahren: Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Entscheidung über die Freiheitsentziehung im Verwaltungswege; erforderliches Vorgehen des Bundesamts und der beteiligten Behörde bei Ablehnung eines Asylantrags aus der Abschiebungshaft als “einfach” unbegründet
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Strafbefehl trotz sich aufdrängender Anhaltspunkte für Unwirksamkeit seiner Zustellung wegen mangelnder Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten verletzt diesen in Grundrechten aus Art 19 Abs 4, Art 103 Abs 1 sowie Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG – Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers verletzt Recht auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)