Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Entscheidung nach unwirksamer, da gegen § 172 Abs 1 S 1 ZPO verstoßender Zustellung der Aufforderung zur Verteidigungsanzeige (§§ 697 Abs 2, 276 ZPO) – keine Heilung gem § 189 ZPO durch Zugang bei vertretener Partei
Amtshaftung: Unterlassene Zustellung der Klageschrift über eine Verbindungsstelle des Entsendestaats nach dem NATO-Truppentstatut-Zusatzabkommen; Beweiserleichterungen bei Verschlechterung der Beweislage ím Hinblick auf die Entstehung des Schadens; Schadenseintritt durch Verhinderung einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung