Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Zuwendungszeitpunkt bei Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung an ein Kreditinstitut zur Sicherung einer fremden Darlehensschuld; Erlass einer künftigen Forderung durch den späteren Insolvenzschuldner
begehrte Förderung, bayerische Eigenheimzulage, verspätete Antragstellung, Antragsfrist von sechs Monaten nach Bezug, Abstellen in Förderpraxis auf Zeitpunkt des Bezugs laut erweiterter Meldebescheinigung und nicht auf tatsächliche Nutzungsaufnahme zu Wohnzwecken, erweiterte Meldebescheinigung als taugliche Grundlage in der Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Förderrichtlinien durch Gericht, Verwaltungspraxis, kein Ermessensfehler, keine Willkür