Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten auf Grundlage der eingereichten Verwendungsnachweise kann kein bedingendes Ereignis im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG sein
Vermögensnachteil bei der Untreue: Schadenshindernde Kompensation des Abflusses aus dem betreuten Vermögen durch einen gleichzeitig eintretenden Vermögenszuwachs