(Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit – Versorgung mit anderen Hilfsmitteln – behindertengerechter Umbau eines Kraftfahrzeugs – Angewiesensein auf das Kraftfahrzeug – individueller Maßstab – keine Heranziehung des § 8 Abs 1 S 2 BSHG§47V – Einkommenseinsatz – Zuwendungen Dritter – Einsatz von Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze – Ermessensausübung – Einsatz von Einkommen über der Einkommensgrenze – einmalige Leistung zur Beschaffung von Bedarfsgegenständen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.07.2013 II R 37/11 – Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung ohne rechtliche Verpflichtung keine Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind)
Schutzgesetzverletzung durch Verwendung von Subventionen entgegen der Verwendungsbeschränkung: Umfang der Schadensersatzpflicht; Anzeigepflicht des Strafbaren hinsichtlich der Absicht zweckwidriger Verwendung bzw. der erfolgten zweckwidrigen Verwendung von Subventionen
(Krankenversicherung – Beitragsbemessung – freiwillig versichertes Mitglied – Auffangpflichtversicherter – keine Beitragspflicht der besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG)