(Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch: Bindungswirkung an die Feststellung eines Kartellrechtsverstoßes im Kartellverwaltungsverfahren; Vermutung einer andauernden Beeinflussung des Marktgeschehens bei einmaliger Verhaltensabstimmung; Beweismaß für den entstandenen Schaden – Lottoblock II)