Krankenversicherung – Arzneimittelversorgung – Festbetragsfestsetzung – zweistufiges Verfahren – Klage gegen Festsetzung durch GKV-Spitzenverband – keine notwendige Beiladung des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn Rechtmäßigkeit der ersten Stufe (Gruppenbildung und Ermittlung der Vergleichsgrößen) unzweifelhaft – Klagebefugnis pharmazeutischer Unternehmen im Hinblick auf das ihnen gesetzlich eingeräumte Recht zur Stellungnahme sowie auf gleiche Teilhabe am fairen Wettbewerb – Herabsetzung eines Festbetrages auf der zweiten Stufe – Wettbewerbsverzerrung
Asyl, Georgien, Ukraine: Behandlungsbedürftigkeit psychischer Erkrankung, Prognose sowie Folgen eines Ausbleibens weiterer Behandlung wurden nicht hinreichend dargelegt