(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 19.08.2021 VII R 34/20 – Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld für den Fall der Nichtabgabe von Steuererklärungen)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) in einer strafvollzugsrechtlichen Sache – unvertretbare fachgerichtliche Handhabung eines Antrags auf Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs 2 S 2 StVollzG – sowie zu den fachgerichtlichen Sachaufklärungspflichten aufgrund des Garantie effektiven Rechtsschutzes gem Art 19 Abs 4 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) in einer strafvollzugsrechtlichen Sache – unvertretbare fachgerichtliche Handhabung eines Antrags auf Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs 2 S 2 StVollzG – sowie zu den fachgerichtlichen Sachaufklärungspflichten aufgrund des Garantie effektiven Rechtsschutzes gem Art 19 Abs 4 GG